Güterwagen Drehgestelle: Sonstiges -
Achsschenkelmittenabstand

Version 4.01.95.1, Stand: 28. Juni 2015


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Zu den Wagenbauteilen, die einem besonders hohen Verschleiß unterliegen, gehören die Radsätze. Sie müssen daher besonders häufig ausgebaut, wiederaufgearbeitet oder ausgewechselt werden. Damit der Radsatzwechsel möglichst freizügig erfolgen kann, wurden schon zu Zeiten der Länderbahnen einheitliche Abmessungen festgelegt.

Für die Konstruktion des Wagen- beziehungsweise des Drehgestell-Rahmens ist neben dem Laufkreisdurchmesser der sogenannte Achsschenkelmittenabstand der maßgebliche Radsatzparameter.

Achsschenkel sind die Teile der Achse, auf denen die Achslager aufsitzen. Der Abstand der beiden Achsschenkel, genauer gesagt, der Mitte der beiden Achsschenkel, ist somit das Richtmaß für den Abstand der Achslagerhalter, Federböcke und damit auch für den inneren Abstand der Außenlangträger. (Synonyme Begriffe sind "Rollenlager-" und "Federzapfenabstand".)

In Deutschland (und einigen anderen Ländern, beispielsweise Belgien) war der Achsschenkelmittenabstand bis zur Einführung der UIC-Standards auf 1956 mm festgelegt, in Frankreich betrug dieses Maß 2044 mm, in Österreich, Tschechoslowakei und Ungarn: 1970 mm, in der Schweiz zunächst 1905 mm, später 1956 mm, in der Sowjetunion 2036 mm.  Im Zuge des Standardisierungsverfahrens durch die UIC wurde als Kompromiss der Mittelwert (2000 mm) aus beiden Maßen (Deutschland/Frankreich) für Normalspurbahnen festgelegt.

Bei bestehenden Bauteilen (Wagenuntergestelle, Drehgestelle, Achsen) könnte der Achsschenkelmittenabstand nur durch einen aufwändigen Umbau, der praktisch einem Neubau gleich käme, verändert werden. Die Einführung eines neuen Standards erhöht also die Anzahl der in den Werkstätten vorzuhaltenden Achsbauarten - und zwar so lange, wie noch Fahrzeuge mit dem alten Standardmaß in Betrieb sind. Bei der Deutschen Bahn standen noch bis 1995 Wagen im regulären, öffentlichen Einsatz, deren Drehgestelle einen Achsschenkelmittenabstand von 1956 mm hatten (Sammp 705, ex SSym 46, dreiachsige Pressblech-Drehgestelle).

Darüberhinaus ist das Maß des Achsschenkelmittenabstand auch deshalb bemerkenswert, weil die Rahmen vieler Pressblech-Drehgestelle der Einheitsbauart in den Fünfzigerjahren irreparable Schäden aufwiesen und ersetzt werden mussten. Sollten altbrauchbare Bauteile aus diesen Drehgestellen (Radsätze, Bremsbauteile und andere) weiterverwendet werden, mussten dafür passende, von der UIC-Norm abweichende Drehgestell-Rahmen konstruiert werden (Minden Dorstfeld mit 1956 mm Achsschenkelmittenabstand, VTG-Drehgestell, LHB 59).

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